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Vereinssatzung des Oldtimerclub Oberhavel e.V.

 

§1 Name , Sitz; Vereinsjahr

 

Der Verein führt den Namen „Oldtimerclub Oberhavel e.V.“ nach erfolgter Eintragung in das

Vereinsregister mit dem Zusatz „e.v.“

Der Sitz des Vereins ist Oranienburg

Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.Das Jahr 2009 gilt als Rumpfjahr,es beginnt mit der

Gründung des Vereins und endet am 31.12 2009.

 

 

§2 Vereinszweck

 

Der Verein bezweckt die originalgetreue Erhaltung ,Wiederherstellung und Pflege von

historischen Kraftfahrzeugen aller Art.

Das Vereinsziel wird verwirklicht und gefördert insbesondere durch:

- regelmäßige Mitgliedertreffen auf regionaler und überregionaler Ebene.

- Information und Betreuung der Mitglieder

- Schaffung,Ausbau und Pflege von Kontakten, zu anderen Vereinen und sonstigen

Unternehmen,die durch Herstellung ,Nachfertigung oder Reparatur von Ersatzteilen

oder Fachliteratur oder auf sonstige Weise dem Vereinszweck dienen können.

- Der Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.

Eine Gemeinnützigkeit des Vereins wird nicht angestrebt.

 

 

§3 Mitgliedsarten

Dem Verein gehören ausschließlich aktive Mitglieder an.

 

§4 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Der schriftliche Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten.Mit dem Antrag erkennt der

Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung an.Der Vorstand entscheidet über die

Aufnahme ;er ist nicht verpflichtet,etwaige Ablehnungsgründe mitzuteilen.

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zugang der Aufnahmemitteilung beim Bewerber.

 

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod,Austritt oder Ausschluss.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mitgliedes an den Vorstand;er ist nur

zum Ende des Vereinsjahres möglich.

Ein Ausschluss ist möglich,wenn das Mitglied in nicht unerheblicher Weise gegen die

Interessen und Ziele des Vereins verstößt. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand.

Dem Betroffenen ist zuvor Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben,sofern nicht

überwiegend Interessen des Vereins entgegenstehen.Widerspricht der Betroffene dem

Ausschluss,entscheidet hierüber abschließend die Mitgliederversammlung.

Zahlt ein Mitglied den Mitgliedsbeitrag nicht spätestens bis zum 31.Januar des jeweiligen

Vereinsjahres ,kann der Vorstand ebenfalls den Ausschluss beschließen.

Beiträge werden in keinem Fall erstattet.

 

 

§6 Vereinsorgane

 

a)Vorstand

b) Mitgliederversammlung

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und zwar dem Vorsitzenden sowie

mindestens zwei Stellvertretern.

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich in allen Angelegenheiten .

Der Vorsitzende sowie jeder stellv. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.

Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt.

Eine Wiederwahl ist zulässig.Der gewählte Vorstand bleibt auch noch nach Ablauf seiner

Amtszeit jeweils bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.

Der Vorstand tritt im Vereinsjahr mindestens einmal zusammen.

Die Wahl erfolgt durch Abstimmung mit Stimmzettel.

Der Vorstand hat nach Ablauf des Vereinsjahres eine übersichtliche Abrechnung der

Einnahmen und Ausgaben vorzulegen.

Diese Abrechnung ist neben den sonstigen Buchungsunterlagen Gegenstand der

Kassenprüfung.

 

 

§8 Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal monatlich im Vereinsjahr statt.

Als Versammlungsdatum wird der zweite Mittwoch im Monat festgelegt.

Gleichfalls erfolgt eine Mitteilung der nächsten Versammlung auf der Internetseite des Clubs.

Die Mitgliederversammlung fasst Ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Vereins bedürfen der einer Mehrheit von ¾

der abgegebenen Stimmen.

Die wesentlichen Formalien der Versammlung sowie die Beschlüsse

sind durch den Protokollführer schriftlich niederzulegen.

 

 

§9 Beiträge *

 

Der Verein erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen Beiträge sowie eine Aufnahmegebühr.Über

die Höhe und die Fälligkeit dieser Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

Beiträge können per Bankeinzug oder bar beim Kassenwart entrichtet werden.

 

 

§10 Kassenprüfung

 

Zur Prüfung der Kassenführung werden von der Mitgliederversammlung zwei unabhängige

Kassenprüfer bestimmt.Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein.

Die Amtszeit ist auf das Vereinsjahr beschränkt.Eine einmalige Wiederwahl eines

Kassenprüfers ist zulässig.

Die Kassenprüfer haben der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht zu erstatten.

 

 

§11 Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen

außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden

Mitglieder beschlossen werden.Für diese Versammlung ist eine Ladungsfrist von acht Wochen

einzuhalten.

Bei Auflösung des Vereins soll danach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibende

Vereinsvermögen einem durch die Mitgliederversammlung zu beschließenden Zweck zugeführt

werden.

Oranienburg im Juli 2009

(geändert am 08.02.2012)

 

* Aufnahmegebühr: 10 €, Jahresbeitrag: 100 € (ab 2022)

 



 

 

 

 

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